Factoring | Zinsen | Laufzeit
Der Vertragspartner (Anschlusskunde) entrichtet für den Zeitraum zwischen Ankauf und Bevorschussung der Forderung und dem Eingang der Zahlung des Debitors Zinsen in Höhe des vereinbarten Zinssatzes.
Die meisten Factoringgesellschaften kalkulieren ihren "Zins" auf den Dreimonats-Euribor plus einen Aufschlag. Wie hoch dieser Aufschlag im Einzelfall ist, hängt von vielen Faktoren ab.
Dieser bei Abschluss des Factoringvertrages festgelegte Zinssatz ist in der Regel günstiger als die Zinskonditionen, die Geschäftsbanken im Rahmen ihrer Kontokorrentkredite berechnen.
Die Zinsen werden längstens bis zum Zeitpunkt des im Factoring-Vertrag vereinbarten Eintritts des Delkrederefalles berechnet. Zinsen werden in der Regel berechnet auf die vom Factor angekaufte
Bevorschussung, also auf die Bruttoforderung minus Sicherheitseinbehalt.
Es gibt auch wenige Anbieter, die berechnen die Zinsen auf
- die gesamte angekaufte Forderung (Bruttoforderung).
Im zweiten Fall wird der Sicherheitseinbehalt – das Sperrkonto – als Einlage des Anschlusskunden behandelt, auf die der Factor Zinsen zahlt, wenn auch in der Regel zu einem geringeren Zinssatz als der Sollzins.
