Sonstige Kosten | Ersparnis
Teilweise werden die im Vorfeld fälligen Prüfungen durch den Factor in Rechnung gestellt oder es gibt einmalige "Einrichtungskosten".
Nach Abschluss ein Factoringvertrages werden in der Regel die Kosten für die Prüfung und Überwachung der Bonität der Abnehmer an den Anschlusskunden weiterbelastet.
Ferner kann der Factor zusätzliche Kosten, etwa für telegrafische Überweisungen, zusätzliche Ausdrucke etc., verlangen.
Es gibt am deutschen Markt auch Anbieter, die eine All-in-Gebühr anbieten, worin alle Kosten (Gebühren, Zinsen, sonstige Kosten) "pauschal" in einem Prozentsatz vom Umsatz bzw. als absoluter Betrag pro Monat als abgegolten gelten.
Am häufigsten wird die All-in-Gebühr bei kleineren Unternehmen angewandt.
Es ist im Einzelfall genau zu prüfen und zu kalkulieren, welches "Gebührenmodell" für das Unternehmen günstiger ist. Die Laufzeit der Forderungen und der damit fällige Zins kann hier von ausschlaggebender Bedeutung sein.
Ersparnisse:
Die wesentlichen Einsparungen ergeben sich durch die Skontoerlöse, sofern die aus dem Factoring frei werdende Liquidität zum Abbau von Lieferantenverbindlichkeiten genutzt wird.
Fließt die durch Fatoring gewonnene Liquidität jedoch in den Abbau von Bankverbindlichkeiten, die bereits Dauerschuldcharakter haben, kann sich eine für den Factoringnehmer positive Gewerbesteueränderung ergeben. Anteilig werden die für diese Dauerschuldfinanzierung angefallenen Zinsen zur Berechnung der Gewerbesteuer herangezogen. Zinsen an den Factor werden nicht herangezogen.
