Factoring | Arten | Drei Grundmodelle
Standard-Factoring (Old-Line Factoring, Main-Line Factoring)
ist gekennzeichnet dadurch, dass die drei Funktionen: Finanzierung, Risikoabsicherung und Dienstleistung durch den Factor übernommen werden.
Forderungsverwaltung (Rechnungsversand, Debitorenbuchhaltung, Mahn- u. Inkassowesen) durch den Factor
Debitoren sind über die Abtretung informiert – offenes Verfahren
Debitoren zahlen ausschließlich mit schuldbefreiender Wirkung an Factor
Rechnungen/Gutschriften werden einzeln eingereicht als Kopie oder über DFÜ
Vorauszahlungsquote auf die gezeichneten Limite bis zu 90 %
Debitorenrisikoübernahme i. d. R. bis zu 100 % - echtes Factoring
Inhouse-Factoring (Eigenservice-Factoring, Bulk-Factoring, Intercredit-Factoring)
Bei dieser Variante führt der Factoringnehmer die Debitorenbuchhaltung und das Mahnwesen treuhänderisch für den Factor. Der Factoringnehmer verpflichtet sich täglich Rechnungen und Gutschriften und in der Regel wöchentlich seine gesamten offenen Posten zu Angleichungszwecken zu überspielen. Das Buchen der Abnehmerzahlungen sowie das kaufmännischen Mahnwesen bis zur letzten Mahnung obliegt dem Factoringnehmer. Bleibt die letzte Mahnung erfolglos, übernimmt der Factor.
Forderungsverwaltung (Rechnungsversand, Debitorenbuchhaltung, Mahn- u. Inkassowesen) bleibt beim Anschlusskunden
Debitoren sind über Abtretung informiert - offenes Verfahren
Debitoren sind nicht über Abtretung informiert - stilles Verfahren
Debitoren zahlen wie bisher an Anschlusskunden – jedoch verpfändetes Konto
Rechnung/Gutschriften werden einzeln eingereicht als Kopie oder per Datenfernübertragung (DFÜ)
Vorauszahlungsquote 90 % (Regelfall)
Debitorenrisikoübernahme i. d. R. bis zu 100 % - echtes Factoring
Smart-Service-Factoring
Diese Factoring-Variante ist zwischen dem Full-Service-Factoring und dem Inhouse-Factoring einzuordnen. Während die Debitorenbuchhaltung und das Inkassowesen durch den Factor vorgenommen werden, bleibt das Mahnwesen beim Factoringnehmer.
Kombi-Factoring
Factoring wird auf vorhandenen Kreditversicherungsvertrag aufgesetzt. Nutzen des Kombi-Verfahrens für den Kunden:
Abschlag (Debitorenrisiko) bei der Factoring-Gebühr
- Bonitätsprüfung der Debitoren ist bereits durch Kreditversicherer erfolgt (Prüfung durch Factor nur noch in Höhe des Eigenrisikos)
- Bei Ausschnitten (Factoring nur im In- oder Ausland; mit namentlich benannten Kunden etc.) bleibt der Ausfallschutz der Kreditversicherung in vollem Umfang bestehen
- Einsparung von Kreditauskunftsgebühren bei dem Factor
Sonstige Möglichkeiten der "individuellen" Vertragsgestaltung sind im Einzelfall zu prüfen und sind von Unternehmen zu Unternehmen zu unterscheiden.
Auf Grund der Vielzahl der Anbieter und der Möglichkeit der unterschiedlichen Vertragsgestaltung gibt es heute so gut wie keine Denkverbote mehr, wie man den Verkauf von gewerblichen Forderungen organisieren kann.
Einzige wirkliche Voraussetzung ist, dass die Forderungen nicht an eine Bank als Sicherheit im Rahmen einer Globalzession abgetreten sind und der Unternehmer somit frei über die Verwendung der Forderung entscheiden kann.
Oft wird der Einstieg ins Factoring auch dadurch erreicht, in dem Unternehmen einzelne Forderungen oder einzelne Debitoren den Factoringgesellschaften zum Kauf anbieten. Werden hier gute Erfahrungen gemacht, wird der Verkauf der Forderungen auf eine breitere Grundlage gelegt.
Weitere Spielarten des Factoring:
Fälligkeits-Factoring
Factoring-Variante, bei der der Factoringnehmer die Vorteile der vollständigen Risikoabsicherung und der Entlastung beim Debitorenmanagement nutzt, aber auf die sofortige Regulierung des Kaufpreises verzichtet. Die Regulierung des Kaufpreises an den Factoringnehmer können dabei entweder nach Zahlungseingang beim Factor, zum Fälligkeitstermin der Rechnung oder zum errechneten mittleren Verfall erfolgen.
Echtes/Unechtes Factoring
Factoringverfahren, bei denen der Factor das Ausfallrisiko übernimmt (Delkredereschutz), werden als 'echtes Factoring' bezeichnet; Factoring ohne Übernahme des Ausfallrisikos nennt man 'unechtes Factoring'. In Deutschland wird seit Jahren fast ausnahmslos echtes Factoring praktiziert.
Offenes und stilles Factoring-Verfahren
Beim offenen Factoring-Verfahren wird der Debitor über den Forderungsverkauf informiert und aufgefordert, direkt an den Factor zu zahlen. In der Regel durch einen Vermerk auf der Rechnung.
Beim stillen Factoring-Verfahren wird die Forderungsabtretung dem Debitor gegenüber nicht offengelegt. Sowohl für den Factor als auch für den Factoringnehmer mit erhöhten Kontrollaufwand und zusätzlichen Sicherheitsvereinbarungen verbunden, weil die Abnehmerzahlung an den Factor vom Factoringnehmer weitergeleitet werden muss. In Deutschland wird überwiegend die offene Abtretung praktiziert.
Export-Factoring Die Factoringinstitute bieten Factoring sowohl für den inländischen als auch für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr an. Nehmen inländische Unternehmen (Exporteure) die Leistungen eines Factors in Deutschland für ihre grenzüberschreitenden Geschäfte in Anspruch, spricht man von Export-Factoring.
- Ist der Abnehmer gut für die geplante Lieferung?
- Welche Zahlungskonditionen müssen akzeptiert werden?
- Muss mittels Akkreditiv oder Dokumenteneinzug gearbeitet werden?
- Sind für die Zahlungen der Abnehmer Auslandskonten notwendig?
- Wer kümmerst sich um den Einzug der Forderungen, wenn der Abnehmer nicht bezahlt und was kostet dies?
Zwei Verfahren haben sich durchgesetzt:
- Beim sog. direkten Export-Factoring (One-Factor-System) hat der sich der im Inland ansässige Factor für die Exportforderungen eigene Zahlungskorrespondenzen und Inkassoverbindungen geschaffen.
- Export-Factoring mit Schwester- oder Korrespondenzgesellschaften im jeweiligen Exportland (Two-Factor-Systems) ersparen dem im Exportland ansässigen Factor den Aufbau solcher eingener Strukturen.
Import-Factoring
Handelt es sich um Importgeschäfte, bei denen ausländische Unternehmen die Leistungen eines Factors in Deutschland in Anspruch nehmen, wird dies Importfactoring genannt.
Wenn Sie nicht wissen, wie eine Factoringlösung in Ihrem Unternehmen aussehen könnte, klicken Sie auf Call-Back, schildern Ihre Idee, wir werden sie kontaktieren.
ABS - Asset Backed Securities
ABS ist rechtlich als Forderungskauf zu sehen. Hinsichtich der technischen Abwicklung ist ABS dem Inhouse-Factoring vergleichbar. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass beim ABS der Factoringnehmer und seine Forderungen an eine extra gegründete Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle - SPV) verkaufen muss, die dann die Forderung strukturiert, verbrieft und sie am Kapitalmarkt an institutionelle Investoren verkauft.
Da beim ABS die Vorarbeiten und Strukturierungen wesentlich umfangreicher und teurer sind als beim Factoring, kommen für ABS nur größere Volumina (größer als 50 Mio. €) in Frage.
Hier geht es weiter zu: Factoring - in welchen Branchen in Deutschland
