Debitoren-Struktur
Die hier aufgeführten Punkte sind der Idealfall einer Debitorenstruktur, den sich ein Factor bei Abschluss eines Factoringvertrages wünscht.
- Breite Streuung, keine kopflastigen Risiken bzw. Abhängigkeiten vom einem Kunden, z. B. mehr als 25 – 30 % Umsatz mit einem Abnehmer.
Die Wirklichkeit sieht oft anders aus, in dem z.B. ein Großteil des Umsatzes mit wenigen Debitoren gemacht wird und somit die Konzentrationsklausel von Factoringgesellschaften einem Factoringvertrag entgegensteht.
Weiterer Punkte einer "gesunden" Debitorenstruktur:
- Zufriedenstellende Bonität des Debitors
Kein Abtretungsverbot; es sei denn, uneingeschränkte Aufhebung durch Debitor oder Einrichtung eines verpfändeten Kontos ist realisierbar
Keine forderungsgefährdenden Vereinbarungen, wie z.B. Rahmenverträge, Zentralregulierung, Bonusvereinbarung, es sei denn, Risikominimierung ist möglich
Für viele Problemstellungen bei der Debitorenstruktur gibt es Lösungen oder Teillösungen. Wichtig ist, dass Sie als Unternehmen frei über Ihre Forderungen verfügen können.
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