Factorable Forderungen
Nicht factorables Grundgeschäft
- Individualsoftware
- Individualanfertigungen
- Projektgeschäfte
- Teilzahlungen (Aktionsware)
- Werkzeugrechnungen vor der Abnahme (Großmaschinen, Formenbau, Zahlungen in Tranchen oder Raten)
- Gemeinsames Kontokorrent bei Gegengeschäften
- Vorkasse
- Direktzahlungen bei Lieferung
- Pro-forma-Rechnungen
- Speditionsinkasso
- Waren gegen Barzahlung bei Lieferung
Bedingt factorables Grundgeschäft
- Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung zur Rechnungsbegleichung beim Abnehmer
- Gegengeschäfte
- Dienstleistungsgeschäft
- Lohnveredelung
- Streckengeschäfte/Streckenhandel
- Versand von Waren/Versendungskauf
- Werkzeugrechnungen (nur bei bereits erfolgter Abnahme und vereinbarter Einmalzahlung)
- Konsignationslager/Konsignationsgeschäft
- Kommissionslager/Kommissionsgeschäft
- VOB-Geschäfte
Für die gemachten Aussagen gilt, dass Ausnahmen im Einzelfall denkbar und möglich sind.
Wichtig ist, dass die Factoringgesellschaften Lösungen haben, die es ermöglichen, mit einem bestimmten Teil der Forderung anzufangen. Man nennt das "Ausschnittfactoring".
Das kann im Extremfall eine bestimmte Forderung sein oder zwei oder drei Debitoren beschränkt sein. Bei diesen Möglichkeiten hat der Factoringnehmer die Chance, Factoring erst einmal in einem eng begrenzten Spielfeld zu betreiben. Der Aufwand ist überschaubar und wenn man seinen größten Debitor über einen Factor abwickelt, hat man oft die nötige Liquidität, die man braucht.
Standard-Factoring
- Mindestumsatz des Unternehmens von ca. 100.000 Euro p. a.
- Kleinere Unternehmen bedingt, wenn rasches Wachstum dokumentiert werden kann (z. B. durch Business-Plan)
- Abnehmer sind ausschließlich gewerbliche Kunden
- Mindestens eine unterschriebene Bilanz oder ein aussagefähiger Status kann vorgelegt werden
- Creditreform Rating besser als 300 (z.B. schlechte Zahlweise – prüft Factor)
- Aktuelle Bankauskünfte enthalten keine Negativmerkmale (z.B. Scheckretouren)
- Grundsätzlich alle Branchen, aber Einschränkungen und Einzelfallprüfung bei: Baubranche, Maschinenbau, Leasing, Speditionen, bei Auftragsweitergabe an Subunternehmer.
Inhouse-Factoring
- Mittelständische- und Großunternehmen – mindestens drei Jahre alt
- Creditreform Rating bis 250 (prüft Factor) Bankauskünfte enthalten keine Negativmerkmale
- Alle Branchen, sofern für Factoring geeignet.
Weitere Spielarten Factoring, wie es am deutschen Markt angeboten wird:
Full-Service-Factoring
Das Verfahren - auch Standardfactoring genannt - umfaßt neben der umsatzkongruenten Finanzierung auch eine hundertprozentige Risikoabsicherung und eine Entlastung beim Debitorenmanagement.
Online-Factoring
Abwicklung des Factoringverfahrens unter Verwendung moderner Datenübertragungstechnik.
Bulk-Factoring
Auch Inhouse-Factoring oder Eigenservice-Factoring genannt: Der Factoringkunde nutzt die Finanzierung und Risikoabsicherung durch den Factor, verzichtet aber auf weitergehende Dienst-leistungen. Er führt die Debitorenbuchhaltung - treuhänderisch für den Factor - selbst durch.
Fälligkeits-Factoring
Factoring-Variante, bei der der Factoringkunde die Vorteile der vollständigen Risikoabsicherung und der Entlastung beim Debitorenmanagement nutzt, aber auf die sofortige Regulierung des Kaufpreises verzichtet.
Echtes/Unechtes Factoring
Factoringverfahren, bei denen der Factor das Ausfallrisiko übernimmt (Delkredereschutz), werden als 'echtes Factoring' bezeichnet; Factoring ohne Übernahme des Ausfallrisikos nennt man 'unechtes Factoring'. In Deutschland wird seit Jahren fast ausnahmslos echtes Factoring praktiziert.
Offenes/Stilles Factoring
Beim offenen Factoring-Verfahren wird der Debitor über den Forderungsverkauf informiert und aufgefordert, direkt an den Factor zu zahlen; beim stillen Factoring-Verfahren wird die Forderungsabtretung dem Debitor gegenüber nicht offengelegt. In Deutschland wird überwiegend die offene Abtretung praktiziert.
Export-Factoring/Import-Factoring
Die Factoringinstitute bieten Factoring sowohl für den inländischen als auch für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr an. Nehmen inländische Unternehmen (Exporteure) die Leistungen eines Factors in Deutschland für ihre grenzüberschreitenden Geschäfte in Anspruch, spricht man von Export-Factoring. Handelt es sich um Importgeschäfte, bei denen ausländische Unternehmen die Leistungen eines Factors in Deutschland in Anspruch nehmen, wird dies Importfactoring genannt.
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