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Die drei Säulen des Factoring

1. Liquidität

Durch den Verkauf der Forderungen findet beim Factoringnehmer in der Bilanz ein Aktivtausch statt. Das in Forderungen aus Warenlieferungen oder Leistungen gebundene Kapital wird kurzfristig in sofort verfügbare Geldwerte (Guthaben) umgewandelt und somit schon vor Fälligkeit der Forderungen freigesetzt.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Diese Kapitalfreisetzung bringt für den Factoringnehmer eine erhöhte Flexibilität in seiner finanziellen Disposition mit sich.

2. Die 100 %-ige Risikoabsicherung beim Forderungsausfall (sog. Delkrederefunktion)

Bei Factoring wird für jeden Abnehmer (Debitor) eine Abnehmerlimit festgesetzt. Grundlage hierfür ist sowohl der Bedarf des Factoringnehmers, der seinen Lieferumfang abschätzt als auch die Bonität des Abnehmers (Debitors).

Im Laufe eines Factoringverfahrens behält sich der Factor das Recht vor, Limite ganz zu streichen oder zu verändern. Auf die Forderungen, vor Streichung oder Veränderung vom Factor angekauft wurden, bleiben diese Maßnahmen des Factors ohne Einfluss.

3. Dienstleistung durch den Faktor - Entlastung auf der Verwaltungsseite

Durch den Kauf der Forderungen erwirbt der Factor die Forderungen und wird für die buchführungspflichtig. Der Factoringnehmer wird von dieser Pflicht befreit und muss seine Forderungen nicht mehr einzeln buchen.

Der Factoringnehmer führt lediglich noch ein Konto "Forderungen an Factor", auf dem der Kaufpreiseinbehalt erscheint, sowie ein Konto "Forderungen an Kunden" (Abnehmer, Debitor), auf dem die Summer der nicht angekauften Forderungen geführt wird.  

Hier geht es weiter zu: Factoringarten im Überblick



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